• Aktuelles aus dem Immobilienmarkt


    • Neues Gesetz zur Maklerprovision
      Seit dem 23.12.2020 ist das neue Gesetz „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt die Verteilung der Maklercourtage bei Verkäufen von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen im privaten Bereich. Dieses besagt, dass zukünftig bei der Aufteilung der Maklerprovision Parität zwischen Käufer und Verkäufer bestehen muss. Kommt also ein Maklervertrag mit Käufer und Verkäufer zustande, so wird die anfallende Maklerprovision auf Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen umgelegt. Diese Neuregelung gilt nur für Verbraucher im privaten Bereich. Der gewerbliche Verkauf bleibt von dieser Gesetzesregelung unberührt.
    • Solardachpflicht in Baden-Württemberg
      In Baden-Württemberg wird es künftig eine Solarpflicht geben. Ab Mai 2022 müssen neu gebaute Wohnhäuser mit einer Solaranlage ausgestattet werden und ab 2023 muss auch bei Dachsanierungen eine Solaranlage nachgerüstet werden. Ziel der Landesregierung ist es, bis 2040 klimaneutral zu sein.
      Bayern hat die Solarpflicht für private Gebäude bislang noch nicht in die Bauordnung aufgenommen. Einzig Gewerbeimmobilien müssen dort künftig mit Solardächern nachgerüstet werden.
    • Geänderter Bewertungsmaßstab für Grundsteuer
      2025 soll der neue Grundsteuerwert den veralteten Grundsteuereinheitswert ablösen. Hierzu ermittelt das Finanzamt derzeit bundesweit für alle Grundstücke neu Werte für den jeweiligen Grundbesitz. Stichtag für den festgelegten Wert ist der 1. Januar 2022. Die zukünftige Grundsteuer wird sich dann an diesem Wert orientieren.
      Grundstücksbesitzer erhalten dann innerhalb der nächsten Jahre einen Feststellungsbescheid, in dem der neue Grundsteuerwert, die Steuermesszahl sowie der Steuermessbetrag mitgeteilt wird. Ab 2025 folgen dann die Grundsteuerbescheide der Gemeinden mit der neuen Grundsteuer.
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